AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB: Die Aus.- und Einbauarbeiten müssen von einer Fachwerkstatt ausgeführt werden, sonst entfällt der Garantieanspruch auf die erworbenen Artikel (Starter, Lichtmaschinen, Klimakompressoren, Elektromotoren, Turbolader etc.) und auf die Folgeschäden und die Folgearbeiten. In den Garantiefällen anfallenden Kosten (z.B. Ein.-und Ausbau etc.) trägt der Kunde selbst. Bei Turbolader Reparaturen müssen Ölleitungen Vorlauf + Rücklauf ausgetauscht werden. Die Ladedruckleitungen und Ladeluftkühler müssen gereinigt oder komplett ausgetauscht werden es muss auch noch ein Öl und Filterservice gemacht worden sein damit ein Garantieanspruch gültig ist, bei elektronischen Regelungen von Turboladern gibt es kein Garantieanspruch (die elektronischen Regelungen werden mit einem speziell dafür vorgesehen Tester geprüft und die Testergebnisse erwiesen sich als sehr zufriedenstellend, eine 100 prozentige Garantie bezüglich der Funktionalität und Einstellung der elektronischen Regelung des Turboladers kann jedoch nicht gegeben werden) außer auf Neuteile. Auf die VTG Einstellung wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Softwareoptimierung (Chiptuning) am Fahrzeug entfallen sämtliche Garantieansprüche auf den Turbolader sowie auf die erworbenen bzw. verbauten Ersatzteile. Als Nachweis für die Arbeit oder Ersatzteile was eingebaut worden sind (die nicht bei uns im Betrieb gekauft worden sind) muss eine Rechnung vorhanden sein. Bei Reparaturen von Klimaanlagen wird nur auf die von uns ausgetauschten Ersatzteile Garantie gegeben und nicht auf die ganze Anlage (z.B. Undichtigkeit der Anlage….. etc.). Bei Reparaturen gibt es nur Garantie auf die neuen eingebauten Artikel. In Garantiefällen ohne vollständig ausgefüllten Garantieantrag wird der Garantieanspruch nicht weiter bearbeitet.
Auf die neu erworbenen und Generalüberholten Artikel gibt es 1 Jahr Garantie.